Mit einer Erfahrung aus über 30-jähriger Selbständigkeit berate ich seit 2005 Unternehmer und Unternehmen. Durch die Anwendung von EU- und nationalem Recht kann bestehendes Vermögen vor dem Zugriff Dritter geschützt werden.
Eric Kratzer
2021-09-0409:31
Eric Kratzer
Ist eine Firma überschuldet und kann ihre Zahlungsverpflichtungen und Kredite in absehbarer Zeit nicht bedienen, ist der Geschäftsführer gem. § 15a InsO verpflichtet, innerhalb von 3 Wochen den Antrag auf Insolvenz beim zuständigen Amtsgericht einzureichen.Zu beachten ist in diesem Zusammenhang auch der Wegfall des bisherigen §64 GmbHG welcher nunmehr in §15a InsO geregelt ist.